orientierende Legionellen-Trinkwasseruntersuchung,

orientierende Legionellen-Trinkwasseranalyse

mikrobiologische Trinkwasseranalyse zur orientierenden Bestimmung der Kontamination mit Legionellen

Unser Angebot zu einem richtungsweisendem Wert der Legionellenkonzentration in Ihrem Trinkwasser:

 

 

 

Informieren Sie sich nachfolgend,

unser Angebot richtet sich an jedermann !

Legionellen - Interessant und Wissenswert:

Legionellen, eine unsichtbare und sehr häufig unterschätzte Gefahr

Legionellen sieht man nicht, hört man nicht und bekommt von ihnen in der Regel auch dann erst etwas mit, wenn sie bereits ihre gesundheitsschädliche Wirkung entfaltet haben.

 

Was sind Legionellen ?

Legionellen sind im Süßwasser, also auch im Trinkwasser, vorkommende

stäbchenförmige Bakterien.

In erwärmtem Wasser bei Temperaturen zwischen ca. 30-45°C finden sie optimale Vermehrungsbedingungen, wodurch sie zum Gesundheitsrisiko werden.

 

Die Infektion erfolgt durch Einatmen von zerstäubtem, legionellenhaltigem Wasser ( Aerosole, Beispielsweise beim Duschen ).

 

Folge einer Infektion mit Legionellen kann der Ausbruch einer gefährlichen und besondren Form der Lungenentzündung - die Legionellose, der sogenannten Legionärskrankheit sein.

Eine Legionelleninfektion ohne Lungenentzündung, dem sogenannten Pontiac Fieber, führt zu einem grippeähnlichen Krankheitsbild mit allgem. Unwohlsein, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Husten und Fieber, ...

 

Wie entstehen nun eigentlich Legionellen-Kolonien?

Legionellen kommen überall auf der Welt im Süßwasser, auch im Grundwasser, in kleinen Mengen vor.

Problematisch und gefährlich werden die beweglichen Stäbchenbakterien für den Menschen, wenn sie sich explosionsartig vermehren.

Dies kann passieren, wenn Wasser z.B. in Leitungen längerfristig bei Temperaturen zwischen 25 und 55 °C steht.

Bei Wassertemparaturen von über 60°C sterben Legionellen ab.

 

Die Trinkwasserverordnung definiert daher erstmals einen Grenzwert, der nicht überschritten werden darf:

 

er beträgt 100 koloniebildende Einheiten in 100 ml Wasser

( 100 KBE / 100 ml )

 

Mit der Trinkwasserverordnung sollen die Gefahren frühzeitig erkannt und bekämpft werden.

Aus ihr ergeben sich sowohl Untersuchungspflichten als auch eben Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen, sowie Maßnahmen, die im Falle einer Überschreitung zu ergreifen sind.

Auch das Arbeitsblatt W 515 des DVGW ( Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches ) enthält wichtige Vorgaben.

 

Je nach Höhe der Legionellenkonzentration ergeben sich folgende Pflichten:

 

• wird der technische Maßnahmewert von 100 KBE / 100 ml nicht überschritten,

besteht kein Handlungsbedarf

 

• Überschreitet die Legionellenkonzentration von 100 KBE / 100 ml trifft z.B.

den Vermieter eine Pflicht zur Anzeige gegenüber dem Gesundheitsamt sowie

Handlungspflichten zur Ursachenforschung und zum Gesundheitsschutz

 

• das DVGW-Arbeitsblatt W551 nimmt je nach dem Ausmaß der Grenzwert-

überschreitung weitere Differenzierungen vor und macht davon Art und

Zeitpunkt der zu ergreifenden Maßnahmen abhängig.

Nach dem Arbeitsblatt stellt eine Konzentration...

 

... von > 100 KBE / 100 ml eine mittlere Legionellenkontamination dar,

die eine mittelfristige Sanierung erfordert

 

... von > 1000 KBE /100 ml eine hohe Legionellenkontamination dar,

die eine kurzfristige Sanierung erfordert

 

... von > 10.000 KBE / 100 ml eine extrem hohe Legionellenkontamination dar,

die neben der Sanierung eine direkte Gefahrenabwehr z.B. durch Nutzungseinschränkungen erforderlich macht ( Beispielsweise Duschverbot durch Gesundheitsamt )

 

 

Hinweis: Verwalter, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften

 

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter weist erneut auf die Verkehrssicherungspflicht von Wohnungseigentümern und Verwaltern hin.

 

Dazu gehöre auch die Sicherstellung von sauberem und legionellenfreiem Trinkwasser.

Eine regelmäßige Prüfpflicht der Trinkwasserleitungen sei in der novellierten Trinkwasserverordnung verankert.

 

Wer entgegen § 14 Abs. 3 Satz 1 TrinkwV die vorgeschriebenen Legionellenuntersuchungen schuldhaft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise durchführen lässt,

begeht nach § 25 Nr. 4 TrinkwV eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

 

Die erste Untersuchung musste bis zum 31.12.2013 abgeschlossen sein.

 

Was ist zu tun?

 

1. Anzeigepflicht des Vermieters:

Vermieter, Verwalter und WEGs müssen Ihre Trinkwasserinstallationen dem zuständigen örtlichen Gesundheitsamt anzeigen.

Die Gesundheitsämter melden sich nicht selbst bei Immobilienverantwortlichen.

 

2. jährliche Legionellenuntersuchung:

Vermieter müssen ihre Anlagen ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt einmal pro Jahr auf Legionellen untersuchen lassen.

Das Analyseergebnis muss zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung an das Gesundheitsamt gesand werden.

 

 

Der BGH hat in einem Urteil bekräftigt, dass die Vermieter die vorgeschriebenen Kontrollen durchführen müssen, betonte auch G. Happ in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer des Eigentümerverbandes Haus & Grund in Berlin.

 

Legionellenuntersuchungen durch zertifizierte Labore sind im allgemeinen sehr kostspielig.

 

Um Ihnen einen richtungsweisenden Wert der Legionellenkonzentration in Ihrem Trinkwasser zu geben, bieten wir Ihnen eine orientierende Legionellen-Trinkwasseranalyse an.

 

Hierzu erfolgt die Entnahme der Wasserprobe an Ihrer gewünschten

Wasserentnahmestelle durch uns

und die wissenschaftliche Untersuchung

durch ein Labor.

 

 

 

 

 

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf,

wir informieren Sie gerne.

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